Verordnung

Die Ergotherapie gilt als Heilmittelgemäß § 124 Abs. 1 SGBV

Wer bekommt Ergotherapie verordnet?

  • Vom Kleinkindalter bis zum hohen Alter werden Menschen in der Ergotherapie behandelt.

  • Menschen die durch Behinderung, Störung/Verzögerung der Wahrnehmung, seelische Erkrankung, nicht mehr befähigt sind die Anforderungen des täglichen Lebens zu verrichten. Dies können berufliche, soziale Anforderungen sein, aber auch Anforderungen aus dem Haushalt und der Selbstversorgung und Selbststrukturierung.
  • Behinderung bei Kinder und Erwachsenen mit neurologischer Schädigung im Bereich des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark), dem periferen Nervensystems (Nerven von Rumpf, Gliedmaßen, Organen). Verletzung und Beschädigung im ortopädischen Bereich: der Körperstrukturen, welche der Aufrechthaltung und Fortbewegung des Körpers dienen, wie z.B. Knochen, Sehnen, Muskeln, und Nerven
  • Schienenversorgung findet zur Lagerung vor und nach operativen Eingriffen statt.
  • Störung/Verzögerung: Kindern mit Entwicklungsverzögerung und Entwicklungsstörungen in der Grob- und Feinmotorik, Sinneswahrnehmung- und Wahrnehmungsverarbeitung und der Sprache, hyperaktive Kinder, Kinder mit Lernstörungen in der Vor- und Grundschule und Kinder mit psychosozialen Störungen.
  • Seelisch/psychische Erkrankungen bei Kindern und Erwachsenen mit formalen Denkstörungen und Strukturproblemen und Lernproblemen. Störung der Körpereigenwahrnehmung, veränderte, verzögerte Wahrnehmungsprozesse mit verminderter Reaktion und Bewegung im physischen und psychischen Kontext. Soziale Anpassungs- und/oder Integrationsprobleme, Ängste und Zwänge, mangelnde Flexibilität und Vermeidung.
  • Beratung für Eltern- und Angehörige werden bezüglich der Therapie und der Hilfsmittelversorgung durch den behandelnden Therapeut /Therapeutin durchgeführt.