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Hausbesuche

Verordnet Ihnen Ihr Arzt einen Hausbesuch, so kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause

Hier können wir Sie ganz individuell nach einem Schlaganfall, bei Multipler Sklerose, rheumatischer Arthritis etc. betreuen.

Rufen Sie uns an – Wir vereinbaren einen Termin.

Nach den Heilmittelrichtlinien von 2011 ist es uns möglich, Kinder bis 18 Jahren „mit einer besonderen Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen, sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten“ ohne Hausbesuchsverordnung in Tageseinrichtungen zu behandeln.

Für die Behandlung von Kindern, die nicht „besonders schwer und langfristig“ erkrankt sind und eine Regel-Einrichtung besuchen, gilt nach wie vor, dass eine Heilmittelverordnung Nr. 18 (Ergotherapie) mit einem Kreuz auf dem Kästchen Hausbesuch vorliegt. Eine Ausnahmegenehmigung der Krankenkasse des Kindes kann jedoch auch ausgestellt werden.

Ergotherapie für Menschen mit Behinderung, Störung, Verzögerung der Wahrnehmung oder seelische Erkrankung