Verordnung

Ergotherapie – Heilmittelverordnung und Selbstzahlerleistungen

Auf Rezept – Wir sind für alle gesetzlichen Kassen zugelassen!
Als Selbstzahler/Alternative Leistungen – Sie entscheiden selbst und individuell!

Wer kann Ergotherapie verordnen?

Auf Rezept: Ergotherapeutische Leistungen kann jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt verordnen.

Bei Kindern unter 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse alle Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung.

Erwachsene über 18 Jahren tragen eine 10%‐ige Eigenbeteiligung pro Behandlung und 10,‐ € pro Rezept. Diese werden Ihnen im Auftrag der Krankenkassen in Rechnung gestellt. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung.

Bei Privat Versicherten wird die Kostenübernahme der Behandlung je nach Versicherungsstelle und Art der Versicherung bis zu 100% übernommen. Bitte klären Sie dies vor Beginn der Therapie mit Ihrer Privatversicherung ab.

Wenn Sie selbst zahlen…

In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam die anfallenden Kosten und Ihnalte der Behandlung.

Selbstzahlerleistungen/Alternative Leistungen

  • Lese-Rechtschreib-, Dyskalkulietraining
  • Linkshändertraining
  • Gedächtnistraining
  • Wohnraumberatung für Senioren
  • Eltern-/Angerhörigen Training

Die Ergotherapie gilt als Heilmittel gemäß § 124 Abs. 1 SGBV