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Haus­be­su­che

Ver­ord­net Ihnen Ihr Arzt einen Haus­be­such, so kom­men wir ger­ne zu Ihnen nach Hau­se

Hier kön­nen wir Sie ganz indi­vi­du­ell nach einem Schlag­an­fall, bei Mul­ti­pler Skle­ro­se, rheu­ma­ti­scher Arthri­tis etc. betreu­en.

Rufen Sie uns an – Wir ver­ein­ba­ren einen Ter­min.

Nach den Heil­mit­tel­richt­li­ni­en von 2011 ist es uns mög­lich, Kin­der bis 18 Jah­ren „mit einer beson­de­ren Schwe­re und Lang­fris­tig­keit der funktionellen/strukturellen Schä­di­gun­gen, sowie der Beein­träch­ti­gun­gen der Akti­vi­tä­ten“ ohne Haus­be­suchs­ver­ord­nung in Tages­ein­rich­tun­gen zu behan­deln.

Für die Behand­lung von Kin­dern, die nicht „beson­ders schwer und lang­fris­tig“ erkrankt sind und eine Regel-Ein­rich­tung besu­chen, gilt nach wie vor, dass eine Heil­mit­tel­ver­ord­nung Nr. 18 (Ergo­the­ra­pie) mit einem Kreuz auf dem Käst­chen Haus­be­such vor­liegt. Eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung der Kran­ken­kas­se des Kin­des kann jedoch auch aus­ge­stellt wer­den.

Ergotherapie für Menschen mit Behinderung, Störung, Verzögerung der Wahrnehmung oder seelische Erkrankung